Stadtentwicklung & Mobilität
Bauordnung / Bauverwaltung
| Leitung | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Helmut WeishäuplDienststellenleiter | +49851 396-197 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 105 | E-Mail senden |
Michaela Wenzelstellvertretende Dienststellenleiterin | +49851 396-391 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 104 | E-Mail senden |
Aufgaben / Dienstleistungen
Das Bauordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Baugenehmigungen, die Nutzungsänderung von Gebäuden, um Werbeanlagen und die Einhaltung der Baugesetze geht.
Hinzu kommt eine Reihe weiterer Aufgaben wie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die Abnahme von Zelten und Fahrgeschäften, um Brandschutzangelegenheiten die Geschäftsführung des Gutachterausschusses und die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und die Bauvorschriften finden Sie auf den Seiten des
Falls Sie Einsicht in alte Bauunterlagen oder Kopien aus alten Bauanträgen benötigen, können Sie sich an unser Archiv (Tel.: 0851 / 396 – 249) wenden.
Öffentliche Anschlusskosten eines Grundstückes an den Abwasserkanal
Zur Abgeltung der besonderen Vorteile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für das Grundstück erhebt die Stadt Passau einen Kanalherstellungsbeitrag.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kanalherstellungsbeiträge | +49851 396-378 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 118 | E-Mail senden |
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Bauplanarchiv | +49851 396-249 | +49851 46023 | Altes Rathaus 502 | E-Mail senden |
- Erlaubnisse
- Sprechtage des Landesamtes für Denkmalpflege
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Michaela Wenzelstellvertretende Dienststellenleiterin | +49851 396-391 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 104 | E-Mail senden |
Allgemeine Bauordnung | +49851 396-303 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 106 | E-Mail senden |
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung baulicher Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die dazu erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Dies geschieht in der Praxis insbesondere durch Baueinstellung, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, der Durchsetzung dieser Maßnahmen mittels Zwangsgeld und die Ahndung mit Bußgeld.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Allgemeine Bauordnung | +49851 396-303 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 106 | E-Mail senden |
- Erschließungsvertrag
- Die gesamte Baumaßnahme einer Erschließungsanlage (Projektplanung, Grunderwerb, Straßen- und Kanalbau) inkl. etwaiger Folgekosten wird per Vertrag auf einen Dritten übertragen. Der Erschließungsträger übernimmt 100% der Gesamtkosten; dafür werden keine Erschließungsbeiträge mehr festgesetzt.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Finanzierung Straßenbau | +49851 396-343 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 117 | E-Mail senden |
Der Kostenerstattungsbetrag dient der Deckung des Aufwands der Stadt für den Erwerb von Ausgleichsflächen sowie des Aufwands für die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in die Natur und Landschaft auf den Baugrundstücken selbst erforderlich werden.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen | +49851 396-343 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 117 | E-Mail senden |
- Förderung des Freistaats Bayern für die Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern
- Der Freistaat Bayern fördert mit Zuschüssen die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Anträge sind über die Stadt Passau an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
- Förderung der Stadt Passau für die Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern
- Die Stadt Passau fördert mit Zuschüssen die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern.
- Förderfähig ist grundsätzlich nur der denkmalpflegerische Mehraufwand.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Förderung Denkmalschutz | +49851 396-162 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 120 | E-Mail senden |
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Bauordnungsamt - Genehmigungen | +49851 396-466 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 107 | E-Mail senden |
Allgemeine Bauordnung | +49851 396-303 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 106 | E-Mail senden |
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Immobilienmarktbericht / Ermittlung sonstiger für die Wertermittlungen erforderliche Daten
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Gutachterausschuss | +49851 396-309 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 103 | E-Mail senden |
Gutachterausschuss | +49851 396-402 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 103 | E-Mail senden |
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Wohnberechtigungsbescheinigungen | +49851 396-162 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 120 | E-Mail senden |
- Fassadenprogramm der Stadt Passau
- Hofbegrünungsprogramm der Stadt Passau
- Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Städtebauförderung | +49851 396-378 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 117 | E-Mail senden |
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Bauberatung, Brandschutz, techn. PrüfungBauordnungsamt | +49851 396-367 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 110 | E-Mail senden |
Baukontrolle, Brandschutz, FeuerbeschauKaminkehrer, techn. Prüfung | +49851 396-301 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 109 | E-Mail senden |
Feuerbeschau, techn. Prüfung | +49851 396-363 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 109 | E-Mail senden |
- Vertrag über die private Nutzung des Untergrundes von öffentl. Flächen
- Die Verlegung von privaten Kabeln, Leitungen und Ähnlichem unter öffentlich gewidmeten Flächen wird in einem Vertrag geregelt (Im Gegensatz zu privaten Flächen ist zur Sicherung der verlegten Kabel, Leitungen oder anderen Dingen keine grundbuchrechtliche Sicherung mehr nötig).
- Hausnummer
- Die Stadt Passau vergibt in Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die amtlichen Hausnummern. Die Hausnummernschilder werden von der Stadt Passau bestimmt und beschafft.
- Öffentliche Verkehrsflächen
- Die Stadt Passau setzt durch Widmung die öffentlichen Verkehrsflächen fest. Die öffentlichen Wege werden in verschiedene Strassenklassen unterteilt.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Verwaltung der Straßen und Wege - öfftl. Flächen | +49851 396-343 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 117 | E-Mail senden |
Hausnummernvergabe | +49851 396-210 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 119 | E-Mail senden |
- Förderung junger Familien beim Bau oder Erwerb von Eigenheimen
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
- Förderung von eigengenutztem Wohnraum
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Wohnungsbauförderung | +49851 396-162, 378 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 120 | E-Mail senden |
Bauordnung / Bauverwaltung - technischer Sachbearbeiter | +49851 396-210 | +49851 396-502 | Neues Rathaus 119 | E-Mail senden |
Kontakt
Rathausplatz 3
94032 Passau
Allgemeine Öffnungszeiten
Terminvereinbarung empfohlen!
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Vorsprachen ohne Termin sind nur in begrenztem Umfang möglich.
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
