Baugenehmigungen vereinfachtes Verfahren
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren beschränkt die Prüfung der Bauaufsichtsbehörden auf einen Kernbereich von Vorschriften. Es erfasst jetzt alle Vorhaben, die nicht schon allgemein oder im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens genehmigungsfrei und keine Sonderbauten sind.
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden (Art. 57 BayBO).
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