Grundsteuer

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Für die Grundsteuer wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Die Höhe der Grundsteuer wird in einem 3-stufigen Verfahren ermittelt. In den ersten beiden Schritten wird von der Bewertungsstelle des Finanzamts der Äquivalenzbetrag und der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Die Stadt Passau setzt dann die Höhe der jährlichen Grundsteuer fest. Die Grundsteuer ist in der Regel in 4 Raten zur Mitte des jeweiligen Kalendervierteljahres fällig (15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.).

Bei Neubauten, Umbauten oder Abriss von Gebäuden ist zunächst der Äquivalenzbetrag und der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt fortzuschreiben. Erst danach ergeht von der Stadt Passau ein neuer Grundsteuerbescheid. Gleiches gilt, wenn ein bestehendes Grundstück oder eine Wohnung verkauft wird. Zu beachten ist, dass sämtliche Fortschreibungen immer nur zum 01.01. des Folgejahres durchgeführt werden. D. h. bei einem Verkauf von Grundstücken oder Wohnungen ist der Alteigentümer noch für das ganze Jahr steuerpflichtig, in dem der Verkauf (Lastenübergang) erfolgt ist.

Hebesätze

Der Stadtrat der Stadt Passau hat am 02.12.2024 die Satzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen.

Grundsteuer A: 300 %

Grundsteuer B: 375 %

Die tatsächliche Höhe der jeweils zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem Grundsteuerbescheid hervor.

Die Flächen für den Grund und Boden oder das Gebäude wurden falsch berechnet. Was kann ich tun?

Überprüfen Sie zunächst die zugrundeliegenden Daten in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt. Wenn Sie Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Trotz eines Einspruchs bzw. Widerspruchs müssen Sie die von der Stadt festgesetzte Grundsteuer zunächst bezahlen. Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beträge zurück.

Warum bekomme ich drei Bescheide?

Das Finanzamt ist für die Ermittlung des Grundsteueräquivalenzbetrages und des Grundsteuermessbetrags zuständig und erstellt jeweils einen Bescheid.

Die Stadt Passau erstellt auf dieser Grundlage dann den Grundsteuerbescheid.

Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer muss jährlich bezahlt werden. Ab einem Betrag von 30,00 € wird sie vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann sie auch jährlich in einer Zahlung zum 1. Juli bezahlt werden.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die neue Grundsteuer gilt seit dem 01.01.2025. Für die Berechnung ist gemäß der bayerischen Regelung nur noch die Größe des Grundstücks und des Gebäudes maßgeblich, unabhängig von der Lage oder dem Wert des Grundstücks, Jede Gemeinde legt einen individuellen Hebesatz fest. Dieser wird mit dem vom Finanzamt festgestellten Messbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Grundsteuer.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht anhand eines Beispiels, wie die Grundsteuer seit dem neuen Jahr berechnet wird.

Angenommene Werte für ein Einfamilienhaus:

  • Grundstücksfläche 600 m²
  • Wohnfläche 160 m²
  • Hebesatz Stadt Passau 375 %
Modellberechnung Grundsteuer
Anzeigen von Änderungen

Informationen zum Anzeigen von Änderungen erhalten Sie über den Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern:

Einen Musterbescheid können Sie sich hier ansehen: 

Bei Unklarheiten können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Grundsteuer
+49851 396-501+49851 396-365Neues Rathaus 323

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen:

 

aktuelle Hebesätze in der Stadt Passau:

  • Grundsteuer A: Hebesatz 300 % (für land- u. forstwirtsch. Betriebe)
  • Grundsteuer B: Hebesatz 375 %

Sie werden jährlich in der Haushaltssatzung der Stadt Passau festgesetzt.