Technische Prüfung
Bauanträge werden sowohl planungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich geprüft.
Prüfungsmaßstab ist zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach §§ 29 bis 38 Baugesetzbuch sowie die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht werden in der Regel
- Anträge auf Abweichungen nach Art. 63 BayBO
- die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften (Art. 6 BayBO),
- der Stellplatznachweis auf Grundlage der Garagen- und Stellplatzsatzung (GaStS)
geprüft.
Die entsprechenden Fachstellen (z.B. Denkmalschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz, Straßenrecht, Naturschutz) werden je nach Bedarf beteiligt.
Bei Sonderbauten erweitert sich der Prüfumfang je nach Art und Nutzung des Gebäudes.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Baukontrolle, Brandschutz, FeuerbeschauKaminkehrer, techn. Prüfung | +49851 396-301 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 109 | E-Mail senden |
Feuerbeschau, techn. Prüfung | +49851 396-363 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 109 | E-Mail senden |
Bauberatung, Brandschutz, techn. PrüfungBauordnungsamt | +49851 396-367 | +49851 396-296 | Neues Rathaus 110 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
