Kanalherstellungsbeiträge
Für den Bau von Anlagen der Stadtentwässerung (z.B. Kanäle) werden Kanalherstellungsbeiträge erhoben. Diese Erhebung dient der Abgeltung der besonderen Vorteile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Die Beiträge sind zu zahlen, sobald ein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann. Ob ein Anschluss auch tatsächlich erfolgt, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitrags- und Gebührensatzung geregelt. Sie bemisst sich sowohl nach der Grundstücksfläche als auch nach der Geschossfläche der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude.
Die Beitragshöhe in der Stadt Passau beträgt derzeit für die Grundstücksfläche 2,06€/m² und für die Geschossfläche 7,88 €/m².
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Kanalherstellungsbeiträge | +49851 396-378 | +49851 396-502 | 112 | E-Mail senden |
Kanalherstellungsbeiträge | +49851 396-429 | +49851 396-502 | 112 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Satzungen
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