Feuerbeschau

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Sie erstreckt sich auf Gebäude bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können (in der Regel Sonderbauten i.S. des Art. 2 Abs. 4 Satz 2), oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.
Insbesondere werden als Sonderbauten überprüft:

  • Verkaufsstätten,
  • Hotels
  • Gaststätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Schulen,
  • Heime,
  • Kindergärten,
  • Krankenhäuser,
  • Großbetriebe,
  • unterirdische Verkehrsbauten.

Dabei wird vor allem geachtet auf:

  • Rettungswege,
  • Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Löschwasserversorgung,
  • Feuerlöscheinrichtungen,
  • Rauchabzüge,
  • Sicherheitsbeleuchtung,
  • Bestuhlungs- und Fluchtwegpläne,
  • Brandschutzordnung.

Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden. Zuständig bei der Stadt Passau ist das Bauordnungsamt. Diese Personalunion der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerbeschau bringt den Vorteil, dass bereits im Vorfeld bei Neu- oder Umbauten frühzeitig auf die Erfordernisse des Brandschutzes eingegangen werden kann.
Vorrangig verantwortlich für bauliche Mängel sind vor allem der Bauherr, der Entwurfsverfasser und der Unternehmer.
Kontrollen und Anordnungen erfolgen aufgrund der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) vom 05. Juni 1999, der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und der Bayer. Bauordnung (Art. 54 Abs. 4 BayBO).

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Baukontrolle, Brandschutz, Feuerbeschau, Kaminkehrer, techn. Prüfung
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