Förderung junger Familien beim Bau oder Erwerb von Eigenheimen
Die Stadt Passau fördert durch Zuschüsse den Bau oder Erwerb von Eigenheimen (keine Eigentumswohnungen). Antragsberechtigte sind
(Ehe-)Paare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und Alleinerziehende, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Partner bzw. der/die Alleinerziehende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Die Grundförderung beträgt 5.000,00 €. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 2.500,00 €, wobei die Maximalförderung 15.000,00 € beträgt. Bestimmte Einkommensgrenzen sind zu beachten.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Wohnungsbauförderung junge Familie.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Wohnungsbauförderung | +49851 396-162, 378, 429 | +49851 396-502 | 109, 112 | E-Mail senden |
Bauverwaltung - technischer Sachbearbeiter | +49851 396-210 | +49851 396-502 | 111 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Informationen
Notwendige Unterlagen
- Antragsvordruck der Stadt Passau
- Einkommenserklärung(en)
- Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate) für den Antragsteller und die mitverdienenden Haushaltsangehörigen
- Nachweis über das eingesetzte Eigenkapital
- Darlehenszusagen bzw -angebote
- Pläne, Berechnung des umbauten Raums des Familienheims