Grundsteuer 2025

Häufigste Fragen:

Die Flächen für den Grund und Boden oder das Gebäude wurden falsch berechnet. Was kann ich tun?

Überprüfen Sie zunächst die zugrundeliegenden Daten in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt. Wenn Sie Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Trotz eines Einspruchs bzw. Widerspruchs müssen Sie die von der Stadt festgesetzte Grundsteuer zunächst bezahlen. Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beträge zurück.

Warum bekomme ich drei Bescheide?

Das Finanzamt ist für die Ermittlung des Grundsteueräquivalenzbetrages und des Grundsteuermessbetrags zuständig und erstellt jeweils einen Bescheid.

Die Stadt Passau erstellt auf dieser Grundlage dann den Grundsteuerbescheid.

Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer muss jährlich bezahlt werden. Ab einem Betrag von 30,00 € wird sie vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann sie auch jährlich in einer Zahlung zum 1. Juli bezahlt werden.

Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?

Die neue Grundsteuer gilt seit dem 01.01.2025. Für die Berechnung ist gemäß der bayerischen Regelung nur noch die Größe des Grundstücks und des Gebäudes maßgeblich, unabhängig von der Lage oder dem Wert des Grundstücks, Jede Gemeinde legt einen individuellen Hebesatz fest. Dieser wird mit dem vom Finanzamt festgestellten Messbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Grundsteuer.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht anhand eines Beispiels, wie die Grundsteuer seit dem neuen Jahr berechnet wird.

Angenommene Werte für ein Einfamilienhaus:

  • Grundstücksfläche 600 m²
  • Wohnfläche 160 m²
  • Hebesatz Stadt Passau 375 %
Modellberechnung Grundsteuer

Kontakt:

  • Fragen zum Grundsteuermessbetrag: ausschließlich das Finanzamt Passau: 
    Tel.: 0851 5040 oder unter der Informations-Hotline zur Grundsteuer: 089 30700077
  • Fragen zum Grundsteuerbescheid: Stadt Passau per Mail: steuerstelle@passau.de oder telefonisch: 0851 396 501 (persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich
Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt.