Vorbescheide

Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens. Es ist Sache des Bauherrn, die einzelnen Fragen zu stellen. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft diese Fragen und beantwortet sie im Vorbescheid. Sehr häufig wird in einem Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens geklärt.

Ein Antrag auf Vorbescheid ist insbesondere zu empfehlen, wenn man ein Grundstück kaufen will, um es anschließend zu bebauen. Denn mit dem Vorbescheid kann geklärt werden, ob auf dem Grundstück überhaupt (bzw. in welchem Umfang) gebaut werden kann. Wegen der Einfachheit der Antragsunterlagen wird dem Bauherrn bei Zweifelsfragen erspart, von einer bauvorlagenberechtigten Person mit Kostenaufwand Bauvorlagen erstellen zu lassen, bevor er Sicherheit über bestimmte Voraussetzungen geschaffen hat (Art. 71 BayBO).

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Zuständige Dienststelle
Entstehende Kosten

Die Gebühr für den Vorbescheid ist abhängig von den gestellten Fragen (und den damit bei der Bauaufsichtsbehörde verbundenen Prüfungsaufwand). Das Kostenverzeichnis sieht eine Rahmengebühr zwischen 25,00 und 2.500,00 Euro vor.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Vorbescheid sowie die Unterlagen, die zur Beurteilung der vom Bauherrn gestellten Fragen erforderlich sind.

Fristen

Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers