Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Der Aufteilungsplan muss eine von der Baubehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Allgemeine Bauordnung | +49851 396-303 | +49851 396-296 | 106 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Entstehende Kosten
Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung ca. 81,00 € je Sondereigentumseinheit (kann je nach Fall höher oder niedriger ausfallen) [Tarif-Nr. 2.I.2/4 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses]