Wahlen
Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zu den einzelnen Wahlen finden Sie auf dieser Seite.
Europawahl
Bürgerinnen und Bürger werden bei der Europawahl aufgerufen, die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament zu wählen.
Die Wahlvorschläge können von politischen Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eingereicht werden (näheres dazu siehe Bundes- und Landeswahlleiter).
Allgemeines zur Europawahl
Wahlergebnisse seit 1994
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Bundestagswahl
Bürgerinnen und Bürger werden bei der Bundestagswahl aufgerufen, die Abgeordneten zum Deutschen Bundestag zu wählen.
Den gewählten Vertretern obliegt damit die politische Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für jeweils 4 Jahre.
Allgemeines zur Bundestagswahl
Wahlergebnisse
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Weiterführende Links
Landtagswahl
Wahl der Abgeordneten zum Bayerischen Landtag
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Abgeordneten zum Bayerischen Landtag zu wählen.
Gleichzeitig mit dieser Wahl werden auch die Bezirkswahlen durchgeführt.
Den gewählten Vertretern obliegt damit die politische Verantwortung unseres Landes Bayern für die nächsten 5 Jahre.
Die Wahlvorschläge können von politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen eingereicht werden (näheres dazu siehe Landeswahlleiter).
Wahlergebnisse
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Weiterführende Links
Bezirkswahl
Bürgerinnen und Bürger werden bei der Bezirkswahl aufgerufen, die Bezirksräte des Regierungsbezirks Niederbayern zu wählen.
Gleichzeitig mit dieser Wahl wird auch die Landtagswahl durchgeführt.
Den gewählten Vertretern obliegt damit die politische Verantwortung unseres Regierungsbezirks Niederbayern für die nächsten 5 Jahre.
Die Wahlvorschläge können von politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen eingereicht werden (näheres dazu siehe Landeswahlleiter).
Wahlergebnisse
Weiterführende Links
Kommunalwahl
Bürgerinnen und Bürger werden bei der Kommunalwahl aufgerufen, den Oberbürgermeister und die 44 Mitglieder des Stadtrates zu wählen.
Ihren gewählten Vertretern übertragen Sie damit die politische Verantwortung unserer Stadt für die nächsten 6 Jahre.
Unser Wahlführer für die Kommunalwahl gibt Ihnen viele Informationen zum Wahlgeschehen und zum Wahlablauf. Unter den weiterführenden Links - "Gemeinde Musterdorf“ finden Sie Beispiele zur Sitzverteilung und zur Stimmzettelkennzeichnung.
Beispiele zur Sitzverteilung und Stimmzettelkennzeichnung anhand der Gemeinde "Musterdorf"
Wahlergebnisse
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Weiterführende Links
Volksbegehren
Wahlergebnisse
Weiterführende Links
Volksentscheid
Bürgerentscheid
Wahlergebnisse
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Bürgerantrag
Mit dem Bürgerantrag nach Art. 18 b der Bayer. Gemeindeordnung haben die Gemeindebürger die Möglichkeit, das zuständige Gemeindeorgan (Stadtrat, Ausschuss, Oberbürgermeister) mit einer gemeindlichen Angelegenheit zu befassen.
Ein Bürgerantrag muss sich auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag muss von mindestens 1% der Gemeindeeinwohner, die zugleich Gemeindebürger sind, unterschrieben sein. Er muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.
Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags muss das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Bürgerantrags entscheiden.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Weitere Informationen
Übersicht der Wahllokale in Passau:
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
---|---|---|---|---|
Wahlamt | +49851 396-420 | +49851 396-291 | AR 105 | E-Mail senden |
Rathausplatz 2
94032 Passau