Mietspiegel

Die Stadt Passau stellt einen qualifizierten Mietspiegel zur Verfügung. Dieser gibt die ortsübliche Vergleichsmiete im Stadtgebiet wieder. Seine Grundlage ist eine repräsentative Datenerhebung, die zum Stichtag 01.01.2024 in Kooperation mit dem EMA-Institut durchgeführt wurde. Dort wurde anschließend in Zusammenarbeit mit der Universität Passau nach wissenschaftlichen Grundsätzen ein neuer Regressionsmietspiegel erstellt, welcher am 04.11.2024 sowohl von der Stadt Passau als auch von den Interessensvertretern von Mietern und Vermietern (Mieterverein Passau e.V. und Haus- und Grundbesitzerverein Passau e.V.) offiziell anerkannt wurde.

Mietpreisbremse

Die Stadt Passau zählt nach Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt. Gemäß § 556 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Zudem gilt im Stadtgebiet bei Mietanpassungen die abgesenkte Kappungsgrenze von maximal 15% (statt 20%) innerhalb von 3 Jahren.

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn Wohnraum vermietet wird, der nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde (Neubauausnahme). Sie gilt ebenfalls nicht bei der ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung. Hier verlangt die Rechtsprechung einen Modernisierungsaufwand, der etwa ein Drittel des Neubauaufwands erreicht, wobei bestandserhaltende Maßnahmen nicht dazugerechnet werden.

Generell darf der Mietpreis also um nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sofern sich Mieter und Vermieter hier nicht einig werden, kann man sich einen Rechtsbeistand suchen oder an den Mieterschutzbund bzw. Haus- und Grundbesitzerverein wenden.

 

 

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