Kaminkehrer

Würden Feuerungsanlagen nicht regelmäßig durch Schornsteinfeger überwacht, dann müssten häufig schwere Unfälle durch Brand oder Abgase beklagt werden. Werden Beanstandungen und Mängelanzeigen des Schornsteinfegers durch den Betreiber oder Eigentümer nicht fristgerecht abgestellt, wird deren Beseitigung grundsätzlich vom Bauordnungsamt durchgesetzt.

Bei Fragen zum Schornsteinfeger (z.B. Zuständigkeit) empfehlen wir die Kaminkehrer-Innung Niederbayern.

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Baukontrolle, Brandschutz, Feuerbeschau, Kaminkehrer, techn. Prüfung
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