Bauberatung
Gerade bei gewerblichen Projekten ist die zügige Realisierung des Vorhabens ein entscheidender Standortfaktor. Aber auch bei der Errichtung von Wohngebäuden spielt das Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle. Wir sind daher bestrebt, Genehmigungsverfahren äußerst zügig durchzuführen. Die Erfahrung zeigt, dass Baugenehmigungsverfahren am zügigsten durchgeführt werden können, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt und mit dem Amt für Stadtplanung erfolgt. Wir bieten hierfür eine breite Palette von Beratungsangeboten:
- Kurzfristige Beratungstermine durch den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in
- Sehr zügige Grundsatzentscheidung in der wöchentlich tagenden Baubesprechung
- Zeitnahe Beratungsgespräche mit allen beteiligten Fachstellen (falls erforderlich) über unser Investoren-Service-Team
Wesentliche Voraussetzung für ein schnelles Baugenehmigungsverfahren ist auch, dass die notwendigen Antragsunterlagen (Verordnung über die Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren, den Abgrabungsplan und die bautechnischen Nachweise -Bauvorlagenverordnung BauVorlV-) frühzeitig und vollständig vorgelegt werden.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bauordnungsamt - Bauberatung, Brandschutz, technische Prüfung | +49851 396-367 | +49851 396-296 | 110 | E-Mail senden |
Bauordnungsamt - Genehmigungen | +49851 396-466 | +49851 396-296 | 107 | E-Mail senden |
Gertrud Kropfstellvertretende Dienststellenleiterin | +49851 396-179 | +49851 396-491 | 206 | E-Mail senden |
Stadtplanung - Bauberatung | +49851 396-241 | +49851 396-491 | 206 | E-Mail senden |
Stadtplanung - Bauberatung, Denkmalschutz | +49851 396-307 | +49851 396-491 | 206 | E-Mail senden |