Familiennetzwerk
Über das Netzwerk
In Deutschland gibt es derzeit viele Leistungen und Angebote für Familien. Kaum eine Familie kennt das vollständige Unterstützungsangebot. Die einzelnen Leistungen werden durch unterschiedliche Behörden und Einrichtungen erbracht, was den Zugang zu den Angeboten zusätzlich erschwert. Familien rufen ihre Ansprüche auf Leistungen daher meist nicht ab, weil sie unbekannt oder die bürokratischen Hürden zu hoch sind.
Mit dem „Familiennetzwerk Stadt Passau“ setzen sich die Netzwerkpartner Stadt Passau, Kinderschutzbund Passau, Familienkasse Bayern Süd und das Jobcenter Passau-Stadt für (noch) mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Region ein.
Gemeinsames Ziel ist es, den Zugang für Familien zu bestehenden Leistungen und Hilfen zu erleichtern. Durch den Zusammenschluss der Netzwerkpartner soll über eine Lotsenfunktion Familien kein Anspruch mehr verloren gehen. Mit der Beseitigung bürokratischer Hürden will man den Familien das Leben einfacher machen.
Denn: Familien sind der Garant für unsere Zukunft!
Geldleistungen
Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien in der Stadt Passau:
Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft
Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können.
Empfänger von Bürgergeld erhalten dann auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens des Jobcenter Passau-Stadt.
Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach des Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens des Sozialamts der Stadt Passau.
Ergänzend kann ein Antrag bei der Schwangerenberatung aus Mittel der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gestellt werden. Die Landesstiftung stellt eine freiwillige Leistung dar, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Erstberatung muss während der Schwangerschaft erfolgen.
BAföG für Studierende
Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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BAföG, Meister-BAföG | +49851 396-154, 178 | +49851 396-554 | 218 | E-Mail senden |
BAföG - Aufstiegs-BAföG
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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BAföG, Meister-BAföG | +49851 396-154, 178 | +49851 396-554 | 218 | E-Mail senden |
Berufsausbildungsbeihilfe
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
Bildung und Teilhabe
Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um an Angeboten von Schule und Kindertagesstätten oder im Bereich Freizeit und Kultur teilzunehmen. Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sozialamt - Bildung und Teilhabe | +49 851 396-437 | +49 851 396-169 | 102 | E-Mail senden |
Bürgergeld
Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten sowie ggf. Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Schwangere), soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Elterngeld / ElterngeldPlus
Diese Leistung können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes erhalten. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung ausgleichen. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern für ihre minderjährigen Kinder, damit sie die Aufwendungen für Unterhalt und ggf. Ausbildung bestreiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.
Krippengeld
Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.
Mutterschaftsgeld
Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
Steuervorteile
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden: Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld.
Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss und soll für alle Studienanfänger unter 25 Jahre zur Verfügung stehen, die im Sozialleistungsbezug stehen.
Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Wohngeld
Wohngeld ist ein einkommensabhängiger staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.
Wohnungsbauförderung
Die Stadt Passau fördert durch Zuschüsse den Bau oder Erwerb von Eigenheimen.
Zudem gibt es für Familien mit Kindern, die klimafreundlich neu bauen oder kaufen eine Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm).
Zuschuss für Kinderbetreuung
Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (Prüfung erfolgt anhand einer Einkommensberechnung). Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Zuschuss für Kinderbetreuung | +49851 396-732 | - | - | E-Mail senden |
Noch nicht die richtige Leistung gefunden?
Sonstige Leistungen für Familien
Leistungsangebot des Kinderschutzbundes OV Passau e.V.
Diese Angebote des Kinderschutzbundes sind überwiegend kostenfrei:
- Familienhilfe
Beratung und Soforthilfen für Familien in Notsituationen - Netzwerk Familienpaten
Begleitung von Familien durch ehrenamtliche Familienpaten auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben - Familiencafé
Offener Treff für Eltern, Großeltern und Kinder in den Räumen des Kinderschutzbundes, um Netzwerke aufzubauen. - Lernhilfe
Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien erhalten durch LernhelferInnen kostenfrei Unterstützung bei schulischen Herausforderungen - Deutsch im Kindergarten
Förderung der Sprachkompetenz für Kindergartenkinder - Begleiteter Umgang
Als Träger der Stadt und des Landkreises Passau finden Gespräche und Treffen zwischen Kindern und getrenntlebenden Eltern und/oder Pflegeeltern in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes Passau statt. - Kleiderladen in Hacklberg
Kinder aus sozial schwachen Familien aus Passau und Landkreis finden hier Kleidung, Spielsachen, Babyausstattung und Bücher - Ferienganztagsbetreuung „Ferien im Schloss“
Ferienganztagesbetreuung in den ersten drei Sommerferienwochen - Glücksmomente
regelmäßiges Ausflugsangebot für alle Kinder zur Sicherung der sozialen Teilhabe - Elternkurse „Starke Eltern – starke Kinder“
Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern - PeKiP – Kurse
Baby-Kurse und kindliche Frühförderung - Lesenachmittage mit dem Lesemonster
von März bis Oktober in den Räumen des Kinderschutzbundes