Wohnberechtigungsbescheinigungen

Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört.

Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

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Notwendige Unterlagen
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers