Wohnberechtigungsbescheinigungen
Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört.
Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Wohnberechtigungsbescheinigungen | +49851 396-162 | +49851 396-502 | 109 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Notwendige Unterlagen
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen