Förderung von barrierefreiem Wohnen
Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung kann ein zins- und tilgungsfreies Darlehen bis zu 10.000 € gewährt werden.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern.
Als bauliche Maßnahmen kommen z.B. der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, der Einbau eines Treppenlifts, der behindertengerechte Umbau einer Wohnung oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer in Betracht.
Bestimmte Voraussetzungen wie z. B. Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertenausweis), Pflegestufe oder Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anpassungsmaßnahme sowie gewisse Einkommensgrenzen sind nachzuweisen.
Für Detailfragen bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme telefonisch einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch vereinbaren.
Nähere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Förderung Umbaumaßnahmen durch die Pflegekassen
Wenn Versicherte der Pflegekassen zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Ziel solcher Maßnahmen ist es, dass dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für solche Anpassungsmaßnahmen zahlen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.000 Euro, also bis zu 16.000 Euro, betragen.
Antragstellung erfolgt – unbedingt jeweils vor Beginn der Umbaumaßnahme – bei der jeweiligen Pflegekasse. Das Prozedere ist jeweils unterschiedlich. Häufig müssen schriftliche Anträge ausgefüllt und Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
KfW-Förderung
Barrierereduzierung-Investitionszuschuss 455-B
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zuschuss bis zu 6.250
- Unabhängig von Alter des Antragstellers
- Für alle, die Barrieren in Ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Zu stellen sind entsprechende Anträge unter dem KfW-Zuschussportal, bevor mit den Arbeiten begonnen wird oder ein Kaufvertrag abgeschlossen wird!
Näheres entnehmen Sie bitte Internetseite www.kfw.de. Hier gibt es auch einsprechendes Merkblatt zu den Förderkriterien zum Download. Die Fach- und Anlaufstelle für ältere Menschen kann ebenfalls unter 0851/396-236 weitergehende Auskünfte erteilen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wohnungsbauförderung | +49851 396-162, 378, 429 | +49851 396-502 | 109, 112 | E-Mail senden |
Bauverwaltung - technischer Sachbearbeiter | +49851 396-210 | +49851 396-502 | 111 | E-Mail senden |