Hochwasser
Hochwasserschutzmaßnahmen
Die Planung und Umsetzung der zentralen Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Passau werden durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, vorgenommen. Die Stadt Passau ist dabei unterstützend tätig und leistet Beteiligtenbeiträge.
Hochwasserforum der Stadt Passau
2. Passauer Hochwasserforum
Im Rahmen des 2. Passauer Hochwasserforums stellte Oberbürgermeister Jürgen Dupper die bereits umgesetzten präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen vor, die in der Verantwortung der Stadt Passau liegen und forderte gleichzeitig einen schnellen Baubeginn für den technischen Hochwasserschutz entlang der drei Flüsse, dessen Planung und Umsetzung im Verantwortungsbereich des staatlichen Wasserwirtschaftsamts liegen.
Fünf Referenten hielten entsprechende Vorträge zu ihren Fachgebieten:
- Müssen wir in Zukunft vermehrt mit Extremhochwässern rechnen?
Referentin: Prof. Dr. Helga Kromp-Kolb, Universitätsprofessorin am Institut für Meteorologie an der Universität für Bodenkultur (Boku) in Wien
- Nicht-technische Maßnahmen im Hochwasserschutz
Referent: Prof. Wolfgang Dorner, Leiter des Technologie Campus Freyung
- Poldersystem an Donau und Inn - Möglichkeiten und Grenzen
Referent Prof. Dr. Martin Grambow, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft und Bodenschutz am Bayerischen Umweltministerium
- Donauausbau und Hochwasserschutz zwischen Straubing und Deggendorf - Auswirkungen auf die Stadt Passau im Hochwasserfall
Referent: Prof. Rudolf Metzka Technische Hochschule Deggendorf
- Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Passau und aktuelle Planungen des Hochwasserschutzes für Hacklberg
Referent: Wolf-Dieter Rogowsky (stv. Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf und Bereichsleiter Hochwasserschutz)
Es ist erfreulich, dass die vorgestellten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Hochwasserschutz des Wasserwirtschaftsamtes sechs machbare Abschnitte mit einem Kostenvolumen von rund 20 Millionen Euro ergeben haben. Trotzdem bietet die Studie einige Ansatzpunkte für eine Diskussion. Was jetzt als umsetzbar festgestellt wurde, muss so schnell wie möglich in Angriff genommen werden. Ich fordere deshalb, dass das für Planung und Bau zuständige Wasserwirtschaftsamt die anstehenden Hausaufgaben zügig erledigt. Die Stadt Passau hat ihren notwendigen finanziellen 50%igen Anteil bereits für 2015 eingeplant. Für andere denkbare Bereiche muss man zügig in einen Dialog einsteigen und versuchen, gemeinsam zu einem tragfähigen und schnellen Ergebnis zu kommen. Für Bereiche, bei denen das Wasserwirtschaftsamt zu keinem Ergebnis gekommen ist, wie beispielsweise der Innstadt, in der im vergangenen Jahr sehr hohe Schäden entstanden sind, muss man die Aufgabenstellung noch einmal prüfen und gegebenenfalls neu definieren. Diese Diskussion, dieses erneute Hinterfragen der Ergebnisse sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.
Die Stadt Passau hat dieses Jahr mehrere Millionen investiert, um die Infrastruktur im Bereich Strom-, Wasser- und Gasversorgung möglichst hochwassersicher zu machen und die Ausstattung der Einsatzkräfte zu verbessern. Unsere Forderung nach Retentionsflächen an Donau und Inn haben wir deutlich bei den zuständigen Stellen bei Land und Bund vorgebracht.
Studie Wasserrückhalt - Innstudie
Förderung dezentraler Hochwasserschutz
Für das beim Hochwasserereignis 2013 oberirdisch vom Hochwasser betroffene Stadtgebiet von Passau wurden Förderrichtlinien für die Herstellung von dezentralen Schutzmaßnahmen in der Stadt Passau im Rahmen des Hochwasserschutzes erlassen.
Dadurch sollen die vom Hochwasser betroffenen Hauseigentümer bei der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung finanziell unterstützt werden.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet im Stadtgebiet Passau
Seit 01.01.2008 besteht aufgrund entsprechender Vorschriften der Wassergesetze eine gesetzliche Pflicht, Überschwemmungsgebiete an Gewässern oder Gewässerabschnitten mit Schadenspotential festzusetzen.
Für die Gewässer I. Ordnung (Donau, Inn und Ilz) im Stadtgebiet Passau wurde das Überschwemmungsgebiet vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Deggendorf als wasserwirtschaftlicher Fachbehörde berechnet bzw. ermittelt.
Als Grundlage für die Bestimmung der Überschwemmungsgebietsgrenzen wurde das Hochwasserereignis vom Juni 2013 herangezogen, das im Bereich der Stadt Passau als über-100-jährliches Ereignis einzustufen ist, an Teilstrecken des Inn das Hochwasser von 1954. Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets mit dem Umgriff des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 wird ein bedeutender Sicherheitsgewinn für die bauliche Nutzung erreicht. Auch im rechtlichen Vollzug erlaubt die Festsetzung eine umfassende und konsequente Beurteilung und ist zum Beispiel für die künftige Verhinderung von durch Heizungsanlagen verursachte Schäden unerlässlich.
Der Stadtrat der Stadt Passau hat am 27.07.2015 die Überschwemmungsgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Pläne beschlossen.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Passau am 05.08.2015 gilt dieses Überschwemmungsgebiet ab dem 06.08.2015 als festgesetzt.
Der Verordnungstext mit dem zugehörigen Kartenmaterial ist hier aufgeführt:
Darüber hinaus sind Wildbachgefährdungsbereiche zwingend gem. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vorläufig zu sichern bzw. festzusetzen.
Der nachfolgend betrachtete Abschnitt des Mühltalbaches liegt innerhalb eines Gebietes mit signifikantem Hochwasserrisiko und wurde daher mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 20 vom 21.09.2011 vorläufig gesichert. Diese vorläufige Sicherung endet mit Ablauf von fünf Jahren und wird mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 25 am 14.09.2016 um weitere zwei Jahre bis zum 20.09.2018 verlängert.
Der Erläuterungsbericht mit dem zugehörigen Kartenmaterial ist hier aufgeführt:
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorläufigen Sicherung kraft Gesetzes besondere Pflichten gelten. So sind Heizölverbraucheranlagen ab einem Fassungsvermögen von 1000 Litern, die im Bereich eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes bzw. Wildbachgefährdungsbereiches liegen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einmalig durch Sachverständige nach § 18 VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe) überprüfen zu lassen.
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind im Internet auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt dokumentiert.
Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.
Weitere Hinweise zur Vorsorge bei Hochwasser:
Der Gesetzgeber hat in die Hochwasserschutzgesetze nun auch die Pflichten jedes Einzelnen zur Vorsorge bei Hochwasser oder bei ansteigendem Grundwasser aufgenommen.
Hinweise dazu finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen:
Bauen im Überschwemmungsgebiet
In einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist die Errichtung oder Erweiterung unter anderem von Gebäude grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Baumaßnahme im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgt oder ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Hier erhalten Sie ein Informationsblatt zum Thema "Bauen im Überschwemmungsgebiet" und den zugehörigen Antrag:
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