Nutzungsänderung
Die Nutzungsänderung von baulichen und sonstigen Anlagen bedarf der Genehmigung, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit, Stellplatzsatzung, Brandschutz usw.).
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bauordnungsamt - Genehmigungen | +49851 396-466 | +49851 396-296 | 107 | E-Mail senden |