Werbeanlagen

Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung einschließlich Automaten sind Werbeanlagen, die der Genehmigung bedürfen. Auf Grund des sensiblen Innenstadt- und Denkmalschutzbereiches hat die Stadt Passau eine Werbeanlagensatzung und eine Stadtbildsatzung erlassen, in der besondere Anforderungen an Werbeanlagen gestellt werden.
Ein Antrag ist auch erforderlich, wenn eine Werbeanlage geändert oder an einem anderen Ort angebracht wird.

Bei gestalterischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Stadtplanung

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Allgemeine Bauordnung
+49851 396-303+49851 396-296Neues Rathaus 106

Weitere Informationen

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Vorbescheid sowie die Unterlagen, die zur Beurteilung der vom Bauherrn gestellten Fragen erforderlich sind.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers