Werbeanlagen
Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung einschließlich Automaten sind Werbeanlagen, die der Genehmigung bedürfen. Auf Grund des sensiblen Innenstadt- und Denkmalschutzbereiches hat die Stadt Passau eine Werbeanlagensatzung und eine Stadtbildsatzung erlassen, in der besondere Anforderungen an Werbeanlagen gestellt werden.
Ein Antrag ist auch erforderlich, wenn eine Werbeanlage geändert oder an einem anderen Ort angebracht wird.
Bei gestalterischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Stadtplanung.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Allgemeine Bauordnung | +49851 396-303 | +49851 396-296 | 106 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Formulare
Entstehende Kosten
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid sowie die Unterlagen, die zur Beurteilung der vom Bauherrn gestellten Fragen erforderlich sind.