Städtebauförderung
Bestimmte grundstücksbezogene Vorhaben und Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt Passau (§§ 144, 145 Baugesetzbuch)
Der Freistaat Bayern bezuschusst - zusammen mit der Stadt Passau - bestimmte städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln.
Neben weiteren Voraussetzungen ist i.d.R. der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Stadt Passau und dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin notwendig. Die Bearbeitung eines Förderantrages erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin, der Stadt Passau, dem Sanierungsträger und der Regierung von Niederbayern.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Städtebauförderung | +49851 396-429 | +49851 396-502 | Altes Zollamt 112 | E-Mail senden |
Städtebauförderung | +49851 396-378 | +49851 396-502 | Altes Zollamt 112 | E-Mail senden |
