Städtebauförderung

Fassadenprogramm der Stadt Passau
Hofbegrünungsprogramm der Stadt Passau
Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Bestimmte grundstücksbezogene Vorhaben und Rechtsvorgänge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt Passau (§§ 144, 145 Baugesetzbuch)

Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Der Freistaat Bayern bezuschusst - zusammen mit der Stadt Passau - bestimmte städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln.

Neben weiteren Voraussetzungen ist i.d.R. der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Stadt Passau und dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin notwendig. Die Bearbeitung eines Förderantrages erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin, der Stadt Passau, dem Sanierungsträger und der Regierung von Niederbayern.

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