SGB II / Bürgergeld

Mit dem Bürgergeld ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit finden können oder das Arbeitseinkommen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Bürgergeld Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit einer / einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Weitere Informationen zum Bürgergeld sowie die Möglichkeit Bürgergeld online zu beantragen, stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung

Für diese Leistung sind die Mitarbeiter vom Jobcenter Passau-Stadt zuständig. 

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle