Unterhaltsvorschuss
Sie erhalten für Ihr Kind auf Antrag den Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für das Kind vom anderen Elternteil nicht, niedriger als der Unterhaltsvorschussbetrag oder unregelmäßig gezahlt wird und wenn Sie das Kind in Ihrem Haushalt überwiegend ohne den anderen Elternteil erziehen. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei in Ihrem Haushalt sein. Sie haben nicht (erneut) geheiratet.
Die Leistung kommt auch in Betracht, wenn der andere Elternteil verstorben ist.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich maximal:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro.
Zusammen mit dem Kindergeld (ab 1.1.2025: 255 €/Monat) deckt die Leistung den Mindestunterhalt des Kindes.
Gegenüber dem anderen Elternteil fordert der Freistaat Bayern Unterhalt in Höhe des Vorschusses zurück, sofern die unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Unterhaltsvorschuss muss schriftlich schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss oder zur Nachreichung von Unterlagen gerne unseren Online-Dienst:
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Manuela ZorbachTeamleitung - Unterhaltsvorschuss | +49851 396-733 | +49851 396-88777 | Passavia OG 07 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe A,C,J,N,Q,U,V,W,X,Y,Z | +49851 396-558 | +49851 396-88777 | Passavia OG 16 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe B, S, Sch, St | +49851 396-746 | +49851 396-88777 | Passavia OG 16 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe D,E,F,G,L,M,T | +49851 396-741 | +49851 396-88777 | Passavia OG 16 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe Ha - He, I, O, R | +49851 396-734 | +49851 396-88777 | Passavia OG 15 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe Hf - Hz, P | +49851 396-751 | +49851 396-88777 | Passavia OG 15 | E-Mail senden |
Unterhaltsvorschuss - Buchstabe K | +49851 396-748 | +49851 396-88777 | Passavia OG 15 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis:
Die Version in Leichter Sprache versteht sich nur als zusätzliche Informationsmöglichkeit und ersetzt kein Merkblatt! Maßgeblich bleibt das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) mit den wesentlichen Inhalten und wichtigen Informationen.
Nach § 68 Nr. 14 SGB I gilt das UVG als besondere Teil des SGB. Somit gelten für die Durchführung des UVG das Erste und das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches (§30 Abs. 1 SGB I, § 1 SGB X).
§64 Abs. 1 Satz 1 SGB X:
Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass des alleinerziehenden Elternteils
- bei ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindern bzw. Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
- ggf. Unterhaltstitel (z. B. aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil oder Beschluss)
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
- Nachweise über
- Kindergeld
- ggf. Unterhaltszahlungen
- ggf. Mahnungen zu Unterhaltszahlungen
- ggf. Jobcenterbescheide (bei Kindern ab 12 Jahren)
- ggf. Halbwaisenrente
- ggf. Bewilligungs-/Aufhebungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen
