BAföG und Aufstiegs-BAföG

Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

Studierende bitte an das Studentenwerk im Studienort wenden.

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BAföG, Meister-BAföG
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