Wohngeld

Seit mehreren Jahrzehnten hilft das Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) den einkommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen.

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder und
  • der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung. 

Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Seien Sie versichert, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.

Hier finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die entsprechende Auskunft sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle und online (siehe unten). Auf Ihren Wohngeldantrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
WohngeldstelleSachgebietsleitung
+49 851 396-243+49 851 396-169106
Wohngeldstelle Buchstabe A - F
+49 851 396-446+49 851 396-169120
Wohngeldstelle Buchstabe G - Kd
+49 851 396-189+49 851 396-169116
Wohngeldstelle Buchstabe Ke - M
+49 851 396-259+49 851 396-169117
Wohngeldstelle Buchstabe N - Sd
+49 851 396-347+49 851 396-169118
Wohngeldstelle Buchstabe Se - Z
+49 851 396-509+49 851 396-169119