Visumsverfahren | Leichte Sprache
Das Aufenthalts-Gesetz ist ein Gesetz für Menschen aus anderen Ländern.
Die Länder sind nicht in der EU.
Die Menschen heißen dann: Drittstaats-Angehörige.
Die Menschen dürfen nach Deutschland kommen.
Und sie dürfen in Deutschland sein.
Aber sie müssen dafür einen bestimmten Grund haben.
Manche Menschen aus anderen Ländern brauchen ein Visum für die Einreise in Deutschland.
Das heißt:
Sie müssen das Visum vor der Einreise in Deutschland beantragen.
Das steht in der EU-Visumsverordnung.
Sie wollen ein Visum für Deutschland?
Dann müssen Sie zu einer Auslands-Vertretung von Deutschland.
Die Auslands-Vertretungen sind zum Beispiel:
- Botschaften
- Konsulate
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel.
Das heißt:
Sie dürfen mit dem Visum in Deutschland bleiben.
Was ist das Schengen-Visum?
Das ist eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis kann man in das Schengen-Gebiet reisen.
Das Schengen-Gebiet ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
In diesen Ländern gibt es keine Grenz-Kontrollen.
Man kann mit dem Schengen-Visum:
- bis zu 3 Monate in dem Schengen-Gebiet bleiben
- durch das Schengen-Gebiet reisen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 6 Abs. 1 AufenthG.
Sie wollen länger in Deutschland bleiben?
Dann brauchen Sie ein nationales Visum.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 6 Abs. 4 AufenthG.
Sie wollen einem Gast aus einem anderen Land helfen?
Dann kann der Gast in Deutschland bleiben.
Sie können sich dafür verpflichten.
Das heißt:
Sie müssen für den Gast bezahlen.
Hier finden Sie mehr Informationen dazu:
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Ausländeramt | - | - | Ausländeramt | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:
Hier finden Sie das Aufenthalts-Gesetz:
Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zum Nationalem Visum.
Sie sind Student oder Studentin an der Uni Passau?
Dann können Sie Infos vom Akademischen Auslands-Amt bekommen.
Das Akademische Auslands-Amt ist eine Stelle an der Universität Passau.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite der Universität Passau:
Das Auswärtige Amt hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es viele Infos.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes:
Hinweis
Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.
