Verpflichtungserklärung| Leichte Sprache

Vielleicht will eine Person aus dem Ausland nach Deutschland kommen.

Die Person aus dem Ausland will zum Beispiel:
- Deutschland besuchen
- in Deutschland studieren
- in Deutschland arbeiten.

Dann braucht die Person aus dem Ausland das Schengen-Visum.

Die Person kann sich nicht selbst versorgen.
Dann kann eine andere Person eine Verpflichtungs-Erklärung machen.

Das heißt:
Die andere Person kümmert sich um die Person aus dem Ausland.

Eine Verpflichtungs-Erklärung ist ein Dokument.
Mit dem Dokument sagt jemand:
Ich kümmere mich um eine bestimmte Sache.
Das kann eine natürliche Person machen.
Eine natürliche Person ist ein Mensch.
Das kann auch eine juristische Person machen.
Eine juristische Person ist zum Beispiel eine Firma.
Wichtig:
Nur einzelne Menschen können das machen.
Zum Beispiel:
- keine Ehepaare
- keine Gruppen.

Die Ausländer-Behörde prüft:
Hat der Verpflichtungsgeber genug Geld?
Dann kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Aufenthalt bezahlen.

Sie wollen eine Verpflichtungs-Erklärung beantragen?
Dann müssen Sie den Antrag ausfüllen.
Und Sie müssen alle Unterlagen dazu schicken.
Sie können die Unterlagen per Post schicken.
Oder Sie schicken die Unterlagen als PDF per E-Mail an:
ala-ve@passau.de
oder auslaenderamt@passau.de

Die Ausländer-Behörde prüft alles.
Dann bekommen Sie einen Termin bei der Ausländer-Behörde.
Der Verpflichtungsgeber muss zu dem Termin kommen.

Sie wollen einen Antrag über das Internet stellen?
Dafür gibt es eine bestimmte Seite.
In dem Programm stehen nicht alle Infos.
Vielleicht fehlen noch Dokumente.
Dann sagt Ihnen die Ausländer-Behörde:
Diese Dokumente fehlen noch.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Formulare

Hier finden Sie das Formular für den Antrag

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie das Aufenthalts-Gesetz

Kosten, die entstehen

Sie müssen für die Verpflichtungs-Erklärung Geld bezahlen.
Die Verpflichtungs-Erklärung kostet 29 Euro.

Notwendige Unterlagen

Einkommensnachweise für die Bonitäts-Prüfung
Bitte in deuterscher Sprache vorlegen.

​​​​​​Sie sind Angestellter oder Angestellte?
Dann brauchen Sie:

  • Lohnabrechnungen von den letzten 3 Monaten
  • Ihren Arbeits-Vertrag

​​​​​Sie haben einen Zusatz-Job?

 

Zum Beispiel:

  • einen Mini-Job
  • einen Nebenjob.

Dann brauchen Sie davon auch die Lohnabrechnungen von den letzten 3 Monaten.
Und Sie brauchen den Arbeits-Vertrag.

Sie sind Rentner?
Dann brauchen Sie einen aktuellen Renten-Bescheid.
Oder Sie bekommen eine Pension?
Dann brauchen Sie einen aktuellen Pensions-Bescheid.

Sie sind selbstständig?
Dann brauchen wir diese Sachen von Ihnen:

  • eine BWA für das aktuelle Steuer-Jahr
  • eine BWA für das letzte Steuer-Jahr.

BWA ist die kurze Form für:
Betriebswirtschaftliche Auswertung.
Die BWA muss von einer Steuer-Kanzlei unterschrieben und gestempelt sein.
Und die BWA muss eine Summen- und Salden-Liste haben.
Außerdem brauchen wir den letzten Einkommensteuerbescheid von Ihnen.

Man braucht auch noch:

Eine Kopie vom Pass von dem Besucher oder allen Besuchern.

Sie brauchen eine Reise-Kranken-Versicherung.
Die Versicherung muss von einer deutschen Versicherung sein.
Die Versicherung muss für die Schengen-Staaten gültig sein.
Und die Versicherungs-Summe muss unbegrenzt sein.

Sie wollen eine Versicherung machen?
Dann müssen Sie erst auf die Antwort von der Ausländer-Behörde warten.
Die Ausländer-Behörde prüft Ihre Bonität.
Bonität heißt:
Können Sie die Versicherung bezahlen?
Sie brauchen den Nachweis erst bei dem Termin.

Diese Sachen reichen nicht aus:
- Kontoauszüge
- Spar-Buch.

Wichtig ist nur:
Wie viel Geld kann man von dem Einkommen von der Person pfänden?

Ihr Ehe-Partner hat ein eigenes Einkommen?
Und das Einkommen ist pfändbar?
Dann müssen Sie das nicht beachten.
Bitte zeigen Sie uns dann:
- die letzten 3 Lohnabrechnungen von Ihrem Ehe-Partner
- den Arbeits-Vertrag von Ihrem Ehe-Partner.

Hinweis zur Verpflichtungs-Erklärung

Sie geben eine Verpflichtungs-Erklärung ab?
Das heißt:
Sie müssen für 5 Jahre alle Kosten für den Gast bezahlen.
Zum Beispiel:
- Essen
- Wohnen
- Arzt-Kosten
- Pflege-Kosten.

Vielleicht hat der Gast ein Recht auf diese Sachen.
Aber Sie müssen die Sachen trotzdem bezahlen.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zur Verpflichtungs-Erklärung.

Wichtig

Sie müssen die Verpflichtungs-Erklärung selbst abgeben.
Sie müssen dafür zur Ausländer-Behörde gehen.
Sie müssen die Verpflichtungs-Erklärung selbst unterschreiben.
Die Ausländer-Behörde prüft dann:
Ist die Unter-Schrift echt?
Das heißt:
Sie können niemand anderes für Sie schicken.

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.