Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz | Leichte Sprache

Manche Menschen haben ein Recht auf Hilfe.

Zum Beispiel:

  • Asyl-Bewerber
  • Menschen mit einer Duldung
    • Duldung ist eine Erlaubnis.
    • Die Erlaubnis ist für Menschen ohne Aufenthalts-Recht.
    • Sie dürfen vorübergehend in Deutschland bleiben.
    • Die Duldung ist zeitlich begrenzt.
  • Menschen, die ausreisen müssen.

 

AsylbLG ist die kurze Form für: Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Das Gesetz sagt:
Die Menschen sollen genug Hilfe bekommen.
Die Hilfe ist zum Beispiel für:

  • Essen
  • eine Wohnung
  • Heizung
  • Kleidung
  • Sachen für die Körper-Pflege
  • medizinische Hilfe bei Schmerzen

 

In Bayern bekommt man die Hilfe als Sach-Leistung.
Das heißt:
Man bekommt Sachen.
Das ist aber nicht immer möglich.
Dann bekommt man eine Bezahl-Karte.

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Ausländeramt
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Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die Gesetze:

Informationen des Bayerischen Behörden-Wegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.