Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind insbesondere Asylbewerber, geduldete oder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Das AsylbLG garantiert eine ausreichende Versorgung. Die Leistungen umfassen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Hygieneartikel, sowie medizinische Akutversorgung und Schmerzbehandlung. Es gilt das Sachleistungsprinzip.
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