Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern | Leichte Sprache
Seit dem 01.01.2005 gibt es das Freizügigkeits-Gesetz/EU.
Das Gesetz ist ein Teil vom Zuwanderungs-Gesetz.
Das Gesetz sagt:
- Wie dürfen Menschen aus der EU nach Deutschland kommen?
- Wie lange dürfen die Menschen in Deutschland bleiben?
Es gibt neue Regeln.
Die Regeln sagen:
Menschen aus der EU dürfen frei sein.
Manche Menschen dürfen in der EU frei reisen.
Diese Menschen nennt man:
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger.
Diese Menschen brauchen ab dem 1. Januar 2005 keine Aufenthaltserlaubnis-EG mehr.
Sie bekommen jetzt ein anderes Dokument.
Das Dokument heißt: Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthalts-Recht.
Die Familien von den freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern bekommen das Dokument auch.
Aber die Familien müssen auch aus einem Land von der EU kommen.
Sie müssen sich nur noch beim Einwohner-Melde-Amt anmelden.
Das ist die normale Melde-Pflicht.
Sie bleiben länger als 3 Monate in Deutschland?
Dann müssen Sie sich bei der Ausländer-Behörde anmelden.
Sie haben eine Wohnung in Deutschland?
Dann müssen Sie sich auch beim Einwohner-Amt anmelden.
Das müssen Sie in der ersten Woche nach dem Einzug machen.
Manche Menschen sind keine Unionsbürger.
Das heißt:
Sie kommen nicht aus einem Land von der EU.
Aber sie haben Familie in der EU.
Dann brauchen sie eine Aufenthaltserlaubnis-EU.
Die Aufenthaltserlaubnis-EU ist ein Dokument.
Mit dem Dokument dürfen die Menschen in der EU bleiben.
Die Gesetze für die EU-Freizügigkeit gelten auch für die Angehörigen von anderen EWR-Staaten.
Die anderen EWR-Staaten sind:
- Norwegen
- Island
- Lichtenstein.
Für Menschen aus der Schweiz gibt es ähnliche Regeln.
Die Regeln stehen im Freizügigkeits-Abkommen EU-Schweiz.
Sie können hier online einen Antrag stellen.
Der Antrag ist für:
- das Dauer-Aufenthalts-Recht
- die Aufenthalts-Karte
- die Dauer-Aufenthalts-Karte.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Ausländeramt | - | - | Ausländeramt | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:
Hier können Sie verschiedene Formulare herunterladen:
Hier finden Sie das Freizügigkeits-Gesetz:
Das Verfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen diese Unterlagen:
-
einen gültigen Personal-Ausweis
-
oder einen gültigen Reisepass.
-
Sie sind Unionsbürger?
Das heißt:
Sie kommen aus einem Land von der EU.
Dann müssen Sie sagen:
Warum sind Sie in Deutschland?
Und Sie müssen sagen wie sie arbeiten
Zum Beispiel:-
Sie arbeiten für eine Firma.
-
Sie arbeiten selbstständig.
-
Sie studieren.
-
Sie arbeiten nicht.
-
Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Hinweis
Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.
