Ordnung
Amt für öffentliche Ordnung - Ausländeramt
Aufgaben / Dienstleistungen
Aufgabe des Ausländeramtes ist der Vollzug des Ausländerrechts und des Asylrechts im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises.
Dazu gehört auch der Vollzug des Zuwanderungsgesetzes (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern - Inkrafttreten 01.01.2005 , mit Nebenbestimmungen) sowie des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Aufenthalt in Deutschland
Im Ausländerrecht sind seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 neue Strukturen geschaffen worden. Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz (BGBl. I Seite 1970) vom 19.08.2007 erfuhr das Aufenthaltsgesetz eine europäische Harmonisierung, es wurden verschiedene Europa- Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Seit 2005 besteht eine Reform der Aufenthaltstitel. Gab es zuvor fünf Aufenthaltstitel, sind es jetzt nur noch zwei, nämlich Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis. Das Gesetz differenziert zur besseren Verständlichkeit beim Aufenthaltsrecht nach den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe). Dazu werden staatliche Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Einführung in die Lebensverhältnisse gesetzlich geregelt.
Während des Asylverfahrens wird weiterhin eine Aufenthaltsgestattung erteilt.
Aufenthaltsbeendigung, Passbeschaffung
Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen.
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94036 Passau
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