Staatsangehörigkeit | Leichte Sprache
Allgemeine Infos zum Thema:
Ein Kind wird in Deutschland geboren.
Dann bekommt das Kind die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Die Eltern von dem Kind sind aus einem anderen Land.
Das Kind bekommt dann die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Dafür muss ein Elternteil:
- Die Person lebt seit 5 Jahren in Deutschland.
- Und die Person hat ein unbefristetes Aufenthalts-Recht.
Das heißt:
Die Person darf für immer in Deutschland bleiben.
Dann bekommt das Kind automatisch die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Das heißt:
Das Kind ist dann automatisch Deutscher oder Deutsche.
Dafür muss man keinen Antrag machen.
Der Standesbeamte trägt das ein.
Der Standesbeamte kümmert sich um die Geburt von dem Kind.
Die Eltern bekommen einen Brief von dem Standesbeamten.
Hat eine Person die deutsche Staats-Angehörigkeit?
Oder hat die Person die deutsche Staats-Angehörigkeit nicht?
Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Dann bekommen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis.
Das ist ein besonderer Ausweis.
Der Ausweis zeigt:
Sie sind Deutsche oder Deutscher.
Sie sind Ausländer?
Und Sie haben keinen deutschen Pass?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Mit dem Antrag bekommen Sie ein Schreiben.
Das Schreiben heißt: Negativ-Bescheinigung.
Mit der Negativ-Bescheinigung können Sie zeigen:
Sie haben keinen deutschen Pass.
Sie wollen etwas beantragen?
Sie wollen einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativ-Bescheinigung?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür müssen Sie einen Termin ausmachen.
Dann können Sie den Antrag bei der Einbürgerungs-Stelle von der Stadt Passau machen.
Sie können den Antrag auch im Internet machen.
Sie haben den Online-Antrag gemacht?
Und Sie haben alle wichtigen Infos mitgeschickt?
Dann prüft die Einbürgerungs-Stelle von der Stadt Passau Ihren Antrag.
Dann bekommen Sie eine Antwort.
Diese Kosten entstehen.
Sie wollen einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Oder Sie wollen eine Negativ-Bescheinigung?
Dann müssen Sie 51,00 Euro bezahlen.
Sie bekommen eine Rechnung.
Dann müssen Sie bezahlen.
Weitere Informationen
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit | +49 851 396-450 | +49 851 396-111 | - | E-Mail senden |
Dr.-Ernst-Derra-Str. 2
94036 Passau
Eingang rechts neben der Druckerei Mindl im Innenhof (Dr.-Ernst-Derra-Straße. 4)
Weitere Informationen
Das Bürger-Büro ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Bürger-Büro:
Hinweis
Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.
