Staatsangehörigkeit
Allgemeine Informationen zum Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 StAG
Ein in Deutschland geborenes Kind, dessen Eltern ausländische Staatsangehörige sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- seit 5 Jahren seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
- über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt automatisch ein, wenn die genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt vorliegen. Der Eintrag erfolgt durch den Standesbeamten, der für die Beurkundung der Geburt zuständig ist. Ein Antrag ist deshalb nicht erforderlich. Die Eltern werden durch ein Schreiben des Standesbeamten verständigt.
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen verbindlich entschieden werden.
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Antragstellung
Der Staatsangehörigkeitsausweis und die Negativbescheinigung kann persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Einbürgerungsstelle der Stadt Passau beantragt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Antragsstellung:
Nach Eingang des Online-Antrages und Durchsicht der Unterlagen erhalten Sie von der Einbürgerungsstelle der Stadt Passau eine Rückmeldung.
Entstehende Kosten
Die Verfahrensgebühr beim Staatsangehörigkeitsausweis und der Negativbescheinigung beträgt 51,00 Euro.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.
Weitere Informationen
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit | +49 851 396-450 | +49 851 396-111 | - | E-Mail senden |
Dr.-Ernst-Derra-Str. 2
94036 Passau
Eingang rechts neben der Druckerei Mindl im Innenhof (Dr.-Ernst-Derra-Straße. 4)
