Staatsangehörigkeit

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland

Allgemeine Informationen zum Staatsangehörigkeitserwerb duch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 StAG

Ein in Deutschland geborenes Kind, dessen Eltern ausländische Staatsangehörige sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

  • seit 8 Jahren seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
  • über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt automatisch ein, wenn die genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt vorliegen. Der Eintrag erfolgt durch den Standesbeamten, der für die Beurkundung der Geburt zuständig ist. Ein Antrag ist deshalb nicht erforderlich. Die Eltern werden durch ein Schreiben des Standesbeamten verständigt.

Hinweis:
Bis zu der am 19.12.2014 gültigen Rechtslage waren grundsätzlich alle Personen, die nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, optionspflichtig. Sie mussten sich nach Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Seit 20.12.2014 ist die Pflicht sich zu entscheiden für alle Personen entfallen,
• die neben der deutschen ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen und
• für diejenigen, die in Deutschland aufgewachsen sind.
Sie dürfen die deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer behalten.

Deutsche nach § 4 Abs. 3 StAG müssen nur dann Kontakt mit den Behörden aufnehmen, wenn sie ab dem 20.12.2014 durch ein Schreiben der Staatsangehörigkeitsbehörde dazu aufgefordert wurden. 

Ohne ein solches Schreiben bestehen keinerlei Handlungspflichten und es kann kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten.

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von den jeweiligen Behörden mitgeteilt, dass sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen sollen.

Antragstellung
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird beim Bürgerbüro beantragt. Die deutsche Staatsangehörigkeit des Antragstellers ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (Z. B. Personenstandsurkunden). Da im Zuge der Antragsbearbeitung stets Einzelfragen geklärt werden müssen, empfehlen wir Ihnen zuerst eine telefonische Kontaktaufnahme.

Entstehende Kosten

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51 EUR.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
+49 851 396-450+49 851 396-11104
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle