Niederlassungs-Erlaubnis | Leichte Sprache
Mit der Niederlassungserlaubnis darf man in Deutschland arbeiten.
Man darf überall arbeiten.
Und man darf alles arbeiten.
Die Niederlassungserlaubnis gilt für immer.
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis?
Dafür müssen Sie bestimmte Sachen erfüllen.
Die Sachen stehen im Gesetz. (AufenthG)
Diese sind:
- Sie müssen 5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben
- Sie müssen genug Geld zum Leben haben
- Sie müssen 60 Monate in die Renten-Versicherung bezahlt haben.
- Oder Sie müssen in eine andere Versicherung bezahlt haben.
- Sie müssen gut Deutsch können.
- Sie dürfen keine Straftaten gemacht haben.
Es gibt auch besondere Situationen.
Zum Beispiel:
- Sie haben Asyl bekommen.
- Sie haben eine gute Ausbildung.
- Sie arbeiten selbstständig.
Dann können Sie auch eine Niederlassungserlaubnis bekommen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Ausländeramt | - | - | Ausländeramt | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:
Hier können Sie verschiedene Formulare herunterladen:
Hier finden Sie das Aufenthalts-Gesetz:
Sie wollen in Deutschland bleiben?
Dann brauchen Sie einen Aufenthalts-Titel.
Sie müssen für den Aufenthalts-Titel Geld bezahlen.
Sie wollen den Aufenthalts-Titel verlängern?
Dann müssen Sie auch Geld bezahlen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Aufenthalts-Verordnung.
Hier finden Sie die Aufenthalts-Verordnung:
Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zur Niederlassungs-Erlaubnis.
Hinweis
Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.
