Güterkraftverkehr | Leichte Sprache

Manche Fahrzeuge sind schwerer als 3,5 Tonnen.
Diese Fahrzeuge sind für den Transport von Waren.
Die Fahrzeuge werden von Firmen benutzt.
Die Firmen brauchen dafür eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis heißt: EU-Lizenz oder Gemeinschaftslizenz.
Oder die Erlaubnis heißt: Güterkraftverkehrserlaubnis.

Manchmal transportieren die Firmen nur Sachen für sich selbst.
Das Fachwort ist: Werks-Verkehr.
Dann brauchen die Firmen keine Erlaubnis.

Antragstellung EU-Gemeinschaftslizenz/Erlaubnis

Sie wollen eine EU-Gemeinschaftslizenz haben?
Eine EU-Gemeinschaftslizenz ist eine Erlaubnis.
Dafür müssen Sie einen Antrag machen.
Für den Antrag brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Die Unterlagen stehen hier unten.

Sie brauchen diese Sachen:

  • einen Antrag

Der Antrag muss ganz ausgefüllt sein.

  • ein Zeugnis von der Industrie- und Handels-Kammer

In dem Zeugnis steht:
Sie können gut in diesem Beruf arbeiten.
Das Zeugnis muss neu sein!
Dafür müssen Sie eine Prüfung gemacht haben.
Zum Beispiel:

  • eine Abschluss-Prüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßen-Verkehr

Der Schwerpunkt ist Güter-Verkehr.

  • eine Abschluss-Prüfung zum Speditions-Kauf-Mann
  • eine Abschluss-Prüfung zum Verkehrs-Fach-Wirt
  • eine Fach-Kunde-Prüfung von der IHK.
  • ein Führungszeugnis

Das Führungszeugnis muss nach Belegart 0 sein.
Sie können das Führungszeugnis bei Ihrer Gemeinde beantragen.

  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Sie können den Auszug bei Ihrer Gemeinde beantragen.

  • einen Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • einen Nachweis von Ihrer finanziellen Leistungs-Fähigkeit

In dem Nachweis steht:
Sie haben genug Geld für die Firma.

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Sozial-Versicherung

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht:
Es gibt keine Probleme mit der Sozial-Versicherung.

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht:
Es gibt keine Probleme mit dem Finanzamt.

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadt Passau

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist von der Stadtkasse.
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht:
Es gibt keine Probleme mit der Stadt Passau.

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht:
Es gibt keine Probleme mit der Berufsgenossenschaft.

Sie brauchen einen Auszug aus dem Handels-Register.
Ein Auszug ist ein bestimmtes Schreiben.
Das Handels-Register ist ein Verzeichnis.
In dem Verzeichnis stehen Infos über Firmen.
Ihre Firma muss eine Personen-Handels-Gesellschaft oder eine juristische Person sein.

Oder Sie brauchen:

  • den Gesellschaftsvertrag
  • die Gesellschafter-Liste
  • die Vereins-Satzung.

Ihre Firma muss eine Personen-Handels-Gesellschaft oder eine juristische Person sein.

Oder Sie brauchen:

  • eine Gewerbe-Anmeldung.


Sie müssen auch zeigen:
Sie haben eine Haftpflichtversicherung für Güter-Schäden.
Und Sie müssen zeigen:

  • wie viele Fahrzeuge Sie haben.


Vielleicht stellen Sie einen Verkehrsleiter ein.
Oder Sie bestimmen einen Verkehrsleiter.
Dann brauchen Sie noch andere Sachen.


Sie brauchen:

  • einen Anstellungs-Vertrag oder Verkehrs-Leiter-Vertrag
  • ein Führungszeugnis nach Belegart 0

Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
 

  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Den Auszug können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
 

  • einen Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • ein Zeugnis von der Industrie- und Handels-Kammer.

In dem Zeugnis muss stehen:
Sie haben eine Prüfung gemacht.
Zum Beispiel:

  • eine Abschluss-Prüfung zum Kaufmann im Eisenbahnverkehr und Straßen-Verkehr
  • eine Abschluss-Prüfung zum Speditions-Kauf-Mann
  • eine Abschluss-Prüfung zum Verkehrs-Fach-Wirt
  • eine Fach-Kunde-Prüfung von der IHK.
     

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter.
Das können Sie persönlich machen.
Oder Sie rufen Ihren Sach-Bearbeiter an.
Das sollten Sie vor dem Antrag machen.

Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen/Abschriften

Sie wollen mehr Kopien von einem Dokument?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür brauchen Sie diese Unterlagen:

Sie müssen einen Antrag machen.
Das heißt:
Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular heißt: Antragsformular.
Sie müssen das Antragsformular ganz ausfüllen.

Sie müssen auch zeigen:

  • Wie viel Geld haben Sie?
  • Wie viel Geld verdienen Sie?

Das Fachwort ist: Nachweis der finanziellen Leistungs-Fähigkeit.

Und Sie müssen zeigen:

Haben Sie ein Auto?
Das Fachwort ist: Fahrzeug-Nachweis.

Vielleicht brauchen Sie noch andere Sachen für den Antrag.
Bitte rufen Sie uns an.
Oder kommen Sie zu uns.
Dann können wir Ihnen sagen:
Diese Sachen brauchen Sie für den Antrag.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Güterkraftverkehr
+49 851 396-114+49 851 396-111 -
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Bürger-Büro ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Bürger-Büro:

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.