Güterkraftverkehr
Für die gewerbsmäßigen Transporte mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werksverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.
Antragstellung EU-Gemeinschaftslizenz/Erlaubnis
Zur Antragstellung für eine EU-Gemeinschaftslizenz/Erlaubnis sind nachstehend genannte Unterlagen erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung (neuer Vordruck!) durch den Nachweis der
- Abschlussprüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt Güterverkehr
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann
- Abschlussprüfung zum Verkehrsfachwirt oder
- Fachkundeprüfung der IHK
- Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Passau (Stadtkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nach Firmenform:
- Auszug aus dem Handelsregister (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person) oder
- Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung, (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person) oder
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Güterschäden
- Aufstellung der Fahrzeuge
Sollte ein Verkehrsleiter angestellt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
- Anstellungsvertrag oder Verkehrsleitervertrag
- Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung durch Nachweis der
- Abschlussprüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt Güterverkehr
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann
- Abschlussprüfung zum Verkehrsfachwirt oder
- Fachkundeprüfung der IHK
Wir empfehlen vor der Antragstellung eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen/Abschriften
Für den Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen/Abschriften sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Fahrzeugnachweis
Bei der Antragstellung können evtl. noch weitere Unterlagen erforderlich werden. Wir empfehlen daher eine vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Vornholzstr. 40
94036 Passau