Familiennachzug | Leichte Sprache

Es gibt Regeln für den Familien-Nachzug.
Die Regeln stehen im Aufenthalts-Gesetz.

Eine Person aus dem Ausland will zu ihrer Familie in Deutschland kommen?
Dann muss die Familie in Deutschland ein Aufenthalts-Recht haben.
Das heißt:
Die Familie darf in Deutschland bleiben.

Die Person aus dem Ausland bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis.
Das heißt:
Die Person darf auch in Deutschland bleiben.
Die Person muss aber bei ihrer Familie bleiben.
Dann kann die Person eine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Sie wollen eine Aufenthalts-Erlaubnis aus familiären Gründen?
Dann können Sie hier einen Antrag stellen:

Die Ausländer-Behörde kann Ihnen einen Aufenthalts-Titel geben.
Vielleicht gibt es dann noch weitere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Dürfen Sie in Deutschland arbeiten?
  • Oder dürfen Sie nicht arbeiten?

Diese Regeln heißen: Nebenbestimmungen.

Vielleicht gibt es auch eine Beschränkung.
Das heißt:
Sie dürfen nur bestimmte Sachen machen.

Es hat sich etwas geändert:
Sie können einen Antrag stellen. 
Der Antrag ist für die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmungen. 

Sie können den Antrag hier online stellen:

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier kommen Sie zum Aufenthaltsgesetz:

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zur Aufenthaltserlaubnis.

Andere Sachen

Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es viele Infos.
Hier kommen Sie zu der Internet-Seite vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.