Familiennachzug

Geregelt ist der Familiennachzug zu Deutschen oder zu Ausländern. (§§ 27 bis 36 AufenthG)

Die Bestimmungen über den Familiennachzug setzen ein Aufenthaltsrecht desjenigen Ausländers, zu dem der Nachzug erfolgt, voraus. Eine im Rahmen des Familiennachzugs erteilte Aufenthaltserlaubnis ist zunächst vom Zweck der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft abhängig; sie kann sich zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht entwickeln.

Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

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