Erstantrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Seit dem Stichtag 09.09.2008 (Bus) bzw. seit dem 09.09.2009 (Lkw) muss jeder Fahrer, der ab diesem Tag eine Bus- oder Lkw-Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E erstmals erworben hat und im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fährt, eine Grundqualifikation nachweisen.

Eine einmal erworbene Grundqualifikation behält dabei ihre Gültigkeit.

Danach sind im Abstand von 5 Jahren regelmäßige Weiterbildungen abzuschließen.

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

 

stellen.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381Passavia 201
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Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf ca. 20,80 €.

Für die Zustellung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises fallen zusätzlich folgende Kosten an:

  • Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde (immer inkl. Expressbestellung): 20,60 €.
  • Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bundesdruckerei: 14,20 €.
Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung