Erstantrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Seit dem Stichtag 09.09.2008 (Bus) bzw. seit dem 09.09.2009 (Lkw) muss jeder Fahrer, der ab diesem Tag eine Bus- oder Lkw-Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E erstmals erworben hat und im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fährt, eine Grundqualifikation nachweisen.
Eine einmal erworbene Grundqualifikation behält dabei ihre Gültigkeit.
Danach sind im Abstand von 5 Jahren regelmäßige Weiterbildungen abzuschließen.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
stellen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf ca. 20,80 €.
Für die Zustellung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde (immer inkl. Expressbestellung): 20,60 €.
- Direktversand des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bundesdruckerei: 14,20 €.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
