Erweiterung der Fahrerlaubnis
Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und eine weitere Klasse erwerben wollen.
Für die Erweiterung auf die Klassen C1, C, D1, D ist der Vorbesitz der Klasse B notwendig, für die Klassen C1E, CE, D1E und DE müssen Sie bereits im Besitz der Klasse des jeweiligen Zugfahrzeugs sein.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- Ihre Fahrschule,
- unser Online-Portal: Erweiterung Fahrerlaubnis oder Erweiterung Fahrerlaubnis begleitetes Fahren
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Höhe der Antragsgebühr beginnt bei 45,10 €, die Kosten der Antragstellung sind allerdings antragsabhängig.
Notwendige Unterlagen
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs im Original
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original (nicht älter als zwei Jahre)
Klassen C1, C, C1E, CE:
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)
-
Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
-
Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
Klassen D1, D, D1E und DE:
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Mitteilung der Fahrschule (durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags oder Stempel der Fahrschule)
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
-
PU für die Fahrgastbeförderung nach Anlage 5.2 zur FeV
-
Erweitertes behördliches Führungszeugnis (einen entsprechenden Handzettel für die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Passau erhalten Sie auf Anfrage per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle)
Zusätzlich bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre:
- Zusatzantrag gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
- Kopie der Ausweisdokumente und Führerscheindokumente aller beantragter Begleitpersonen
- Ggf. Karteikartenabschrift der den Führerschein einer Begleitperson ausstellenden Behörde (keine Notwendigkeit bei Ausstellung durch die Stadt Passau)