Beglaubigung | Leichte Sprache

Sie brauchen eine Beglaubigung für die Rente?
Dann können Sie nur mit dem Versicherungsamt von der Stadt Passau in Kontakt kommen.

Beglaubigung von Kopien

Eine Behörde hat ein Schreiben gemacht.
Sie haben das Schreiben kopiert.
Die Kopie ist genau wie das Original.
Das kann eine Behörde bestätigen.
Das Fachwort ist: Beglaubigung.

Sie brauchen eine Beglaubigung für ein Schreiben aus dem Ausland?
Und Sie wollen das Schreiben bei einer Behörde zeigen?
Dann ist das auch möglich.

Man darf nur bestimmte Dokumente beglaubigen.
Das heißt:
Die Dokumente sind richtig und echt.

Die Dokumente sind:

  • von einer Behörde
  • für eine Behörde.

Sie müssen das Original mitbringen.
Wir können nur das ganze Dokument prüfen.
Wir können nicht nur einen Teil von dem Dokument prüfen.

Sie wollen ein privates Schreiben beglaubigen lassen?
Und Sie wollen das Schreiben privat benutzen?
Dann müssen Sie zu einem Notar gehen.
Ein Notar kann das Schreiben beglaubigen.

Die Melde-Behörde darf keine öffentlichen Beglaubigungen machen.
Nur Notare und Notarinnen dürfen öffentliche Beglaubigungen machen.
Öffentliche Beglaubigungen braucht man zum Beispiel:

  • bei Anmeldungen zum Vereins-Register
  • bei Anmeldungen zum Handels-Register
  • bei der Ausschlagung der Erbschaft
  • bei Eintragungen für das Grund-Buch
  • bei Erklärungen im Zwangs-Versteigerungs-Verfahren.

Manche Ämter dürfen bestimmte Dokumente beglaubigen.
Das heißt:
Die Ämter sagen:
Das Dokument ist echt.
Andere Ämter dürfen das nicht.
Zum Beispiel:

  • Geburts-Urkunden
  • Heirats-Urkunden
  • Sterbeurkunden.

Diese Dokumente darf nur das Standes-Amt beglaubigen.

Es gibt auch andere Dokumente.
Zum Beispiel:

  • Kataster-Bücher
  • Kataster-Karten.

Diese Dokumente darf nur das Vermessungs-Amt und Kataster-Amt beglaubigen.

Eine Beglaubigung ist ein besonderer Stempel.
Der Stempel zeigt:
Ein Dokument ist echt.
Sie brauchen eine Beglaubigung für ein Dokument?
Dann müssen Sie dafür bezahlen.

Beglaubigung von Unterschriften

Eine Beglaubigung von einer Unterschrift heißt:
Die Unterschrift ist echt.
Das wird geprüft.

Wir müssen Ihre Unterschrift prüfen.
Dafür müssen Sie vorbeikommen.
Bitte bringen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Reisepass mit.

Bitte unterschreiben Sie erst bei uns.
Unterschreiben Sie nicht schon vorher.

Die Gebühr ist 15 Euro.

Für Sie zuständig

Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Bürger-Büro ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Bürger-Büro:

Informationen des Bayerischen Behörden-Wegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.