Aufenthalts-Beendigung / Pass-Beschaffung | Leichte Sprache
Manchmal müssen Menschen Deutschland verlassen.
Das Fach-Wort ist: Aufenthalts-Beendigung.
Das heißt:
Die Menschen dürfen nicht mehr in Deutschland bleiben.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Botschafts-Vorführungen
- Aufforderung zur Ausreise
- Ausweisungs-Bescheide
- Ausschreibungen (INPOL, BZR)
- Durchführung des Abschiebe- und Zurückschiebeverfahrens
- Beantragung von Abschiebehaft
- Begleitung bei freiwilliger Ausreise
- Organisation der freiwilligen Ausreise per IOM
- Beschaffung von Heim-Reise-Dokumenten
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Ausländeramt | - | - | Ausländeramt | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:
Gesetzliche Grundlagen
Hier finden Sie das Aufenthalts-Gesetz:
Informationen des Bayerischen Behörden-Wegweisers
Hinweis
Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.
