Aufenthalt zum Zwecke von Studium, Sprachkurs und Schulbesuch oder Berufliche Aus- und Weiterbildung | Leichte Sprache

Die Aufenthalte sind für:

  • die Ausbildung
  • das Studium
  • die berufliche Aus- und Weiter-Bildung.
  • Einen Sprach-Kurs

Die Ausbildung ohne ausbildungsbezogene Beschäftigung hat verschiedene Teile.
Die Teile sind:

Sie können studieren.
Sie können auch Sprach-Kurse machen.
Sie können auch zur Schule gehen. (Nur in besonderen Fällen möglich)

Sie haben Ihr Studium fertig gemacht?
Dann können Sie eine Arbeit suchen.
Dafür bekommen Sie 18 Monate Zeit.
Dafür müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis für ein Studium?
Sie dürfen aber nicht mehr als 120 Tage im Jahr arbeiten.
Oder Sie arbeiten 240 halbe Tage im Jahr.
Sie dürfen auch einen Nebenjob haben.
Zum Beispiel:
- als wissenschaftliche Hilfskraft.

 

Sie wollen eine Ausbildung machen?
Und Sie wollen dafür eine Aufenthalts-Erlaubnis?
Dann können Sie hier direkt online einen Antrag stellen:

Die Ausländer-Behörde kann Ihnen einen Aufenthalts-Titel geben.
Vielleicht gibt es dann noch weitere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Dürfen Sie in Deutschland arbeiten?
  • Oder dürfen Sie nicht arbeiten?

Diese Regeln heißen: Nebenbestimmungen.

Vielleicht gibt es auch eine Beschränkung.
Das heißt:
Sie dürfen nur bestimmte Sachen machen.

Es hat sich etwas geändert:
Sie können einen Antrag stellen. 
Der Antrag ist für die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmungen. 

Sie können den Antrag hier online stellen:

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die Gesetze für das Asyl-Verfahren:

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Beantragung von einer Aufenthalts-Erlaubnis

Sie brauchen diese Unterlagen:

  • einen Pass
  • eine Immatrikulations-Bescheinigung
    Die Immatrikulations-Bescheinigung ist ein Papier.
    Das Papier zeigt:
    Sie sind an einer Uni angemeldet. 
  • einen Miet-Vertrag
  • einen Kranken-Versicherungs-Nachweis
    Das heißt: Sie brauchen ein Schreiben von Ihrer Kranken-Kasse.
  • einen Finanzierungs-Nachweis
    Das heißt: Sie müssen zeigen, dass Sie genug Geld haben.
    Zum Beispiel:
    • Stipendium
    • Nebenjob von bis zu 20 Stunden pro Woche
    • Jemand anderes bezahlt für Sie.
      Dafür brauchen Sie ein Schreiben von der Person.
    • Sie haben ein Spar-Buch mit Sperr-Vermerk.
      Dann müssen Sie jeden Monat 992 Euro auf das Spar-Buch einzahlen.
  • ein biometrisches Licht-Bild.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zur Aufenthaltserlaubnis.

Andere Sachen

Sie sind Student oder Studentin an der Uni Passau?
Dann können Sie Infos vom Akademischen Auslands-Amt bekommen.
Das Akademische Auslands-Amt ist eine Stelle an der Universität Passau.

Hier kommen Sie zu der Internet-Seite der Universität Passau:

 

Das Auswärtige Amt hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es viele Infos.

Hier kommen Sie zu der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes:

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.