Aufenthalt zum Zwecke von Studium, Sprachkurs und Schulbesuch oder Berufliche Aus- und Weiterbildung
Im AufenthG wird erstmals die Möglichkeit von Ausländern, sich in Deutschland zur Ausbildung aufzuhalten, gesetzlich fixiert.
Bei diesen Aufenthalten handelt es sich um die reine Ausbildung bzw. Studium sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Die Ausbildung ohne ausbildungsbezogene Beschäftigung gliedert sich in
- Studium (auch die studienvorbereitenden Maßnahmen),
- Teilnahme an Sprachkursen, die nicht studienvorbereitend sind
- und Schulbesuch in Ausnahmefällen.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann (im Ermessenswege!) ein Recht auf Arbeitsplatzsuche für 18 Monate durch Verlängerung der AE eingeräumt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium (nicht für Sprachkurs!) berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit, z.B. als wissenschaftliche Hilfskraft.
Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.
Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Ausländeramt | - | - | Ausländeramt | E-Mail senden |
Weitere Informationen
- Pass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis (aktuelle schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, wobei private Kassen einen Leistungsrahmen wie die gesetzlichen Kassen übernehmen müssen)
- Finanzierungsnachweis (Stipendium, Nebentätigkeit von bis zu 20h pro Woche, beurkundete Verpflichtungserklärung eines Dritten. Bei Einlage in ein Sparbuch mit Sperrvermerk ist eine Einzahlung für den beabsichtigen Aufenthaltszeitraum i.H.v. monatlich 992,- Euro zu leisten)
- 1 biometrisches Lichtbild
Informationen für Studenten an der Uni Passau erteilt das Akademische Auslandsamt an der Universität Passau.
Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Internetseite weitere umfangreiche Informationen.
