Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit | Leichte Sprache

Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist ein Aufenthalt zur Arbeit.
Das heißt: 
Eine Personen arbeitet in einem Land. 
Die Person bleibt in dem Land. 

Dazu gibt es verschiedene Wege: 

Zum Beispiel:

  1. Beschäftigung im Regel-Fall:
    Menschen aus anderen Ländern dürfen in Deutschland arbeiten.
    Dafür gibt es ein bestimmtes Verfahren.
    Die Ausländer-Behörde prüft Ihren Antrag.
    Die Ausländer-Behörde fragt auch die Bundes-Agentur für Arbeit.
    Die Bundes-Agentur für Arbeit muss auch Ja sagen zu Ihrem Antrag.
    Dann dürfen die Menschen in Deutschland arbeiten.
    Seit 1973 gibt es einen Anwerbestopp.
    Das heißt:
    Firmen dürfen keine Menschen aus anderen Ländern mehr anwerben.
  2. Beschäftigung für Hoch-Qualifizierte
    Hochqualifizierte sind Menschen mit viel Wissen.
    Sie haben eine gute Ausbildung.
    Oder sie haben viel Erfahrung in ihrem Beruf.
  3. Beschäftigung als Selbstständiger
    Selbständige arbeiten nicht für eine Firma.
    Sie arbeiten nur für sich selbst.

Sie können hier einen Antrag stellen.
Der Antrag ist für einen Aufenthalts-Titel.

 

Die Ausländer-Behörde kann Ihnen einen Aufenthalts-Titel geben.
Vielleicht gibt es dann noch weitere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen nicht arbeiten.
  • Sie dürfen nur in bestimmten Bereichen arbeiten.

Diese Regeln heißen: Nebenbestimmungen.

Vielleicht hat sich etwas geändert.
Deshalb soll die Nebenbestimmung anders sein.
Oder die Nebenbestimmung soll nicht mehr gelten.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Sie können den Antrag hier online stellen:

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die Gesetze für das Asyl-Verfahren:

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hier finden Sie mehr Informationen vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zur Aufenthalts-Erlaubnis.

Andere Sachen

Die Bundes-Agentur für Arbeit hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es viele Infos.

Hier kommen Sie zu der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit:

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.