Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder persönlichen Gründen | Leichte Sprache

Manche Menschen dürfen aus bestimmten Gründen in Deutschland bleiben.
Zum Beispiel:

  • aus völkerrechtlichen Gründen
  • aus humanitären Gründen
  • aus persönlichen Gründen.

Das steht im Aufenthalts-Gesetz.

Zum Beispiel:

  • Asyl-Berechtigte
  • Flüchtlinge im kleinen Asyl
  • Menschen, die nicht abgeschoben werden können.

Sie wollen eine Aufenthalts-Erlaubnis?
Dann können Sie hier einen Antrag stellen:

Die Ausländer-Behörde kann Ihnen einen Aufenthalts-Titel geben.
Vielleicht gibt es dann noch weitere Regeln.
Zum Beispiel:

  • Dürfen Sie in Deutschland arbeiten?
  • Oder dürfen Sie nicht arbeiten?

Diese Regeln heißen: Nebenbestimmungen.

Vielleicht gibt es auch eine Beschränkung.
Das heißt:
Sie dürfen nur bestimmte Sachen machen.

Es hat sich etwas geändert:
Sie können einen Antrag stellen. 
Der Antrag ist für die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmungen. 

Sie können den Antrag hier online stellen:

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier kommen Sie zum Aufenthaltsgesetz:

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.