Asylverfahren| Leichte Sprache

Die Ausländer-Behörde kümmert sich um Asyl-Bewerber.
Das heißt:

  • Die Ausländer-Behörde muss die Asyl-Bewerber aufnehmen.
  • Die Ausländer-Behörde muss den Asyl-Bewerbern helfen.
  • Die Ausländer-Behörde muss den Asyl-Bewerbern Geld geben.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig.
Das Bundes-Amt entscheidet über das Asyl-Verfahren.

Die Behörde prüft den Antrag von dem Asyl-Bewerber.
Die Behörde sagt:

  • Ja, der Asyl-Bewerber darf in Deutschland bleiben.
    Dann bekommt der Asyl-Bewerber ein Bleibe-Recht.
    Das heißt:
    Er darf in Deutschland bleiben.
    Das steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Grund-Gesetz.
    Diese Menschen bekommen einen Aufenthalts-Titel.
    Manche Menschen sind Flüchtlinge.
    Diese Menschen bekommen auch einen Aufenthalts-Titel.
    Menschen mit Aufenthalts-Titel dürfen für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben.
    Das steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Aufenthalts-Gesetz
  • Nein, der Asyl-Bewerber darf nicht in Deutschland bleiben.
    Dann muss der Asyl-Bewerber aus Deutschland ausreisen.
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Ausländeramt
- - Ausländeramt

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle

Das Ausländer-Amt ist die zuständige Stelle.
Hier finden Sie die Kontakt-Möglichkeiten zum Ausländer-Amt:

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die Gesetze:

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Hier finden Sie mehr Infos vom Bayerischen Behörden-Wegweiser.
Die Infos sind zum Asyl-Antrag und zum Asyl-Verfahren.

Hinweis

Wir benutzen ein Computer-Programm für die Überstzung in Leichter Sprache.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderungen geprüft.
Es gibt immer einen Hinweis:
Wenn der Text mit dem Programm in Leichte Sprache übersetzt wurde.