Sonderfahrerlaubnis für den Katastrophenschutz
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- unser Online-Portal
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | Passavia 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 24,30 €.
Für die Zustellung des neuen Führerscheindokumentes fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde: kostenlos.
- Postversand per Postzustellungsurkunde: 5,62 €.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
- Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung Sonderfahrerlaubnis.
