Selbstauskunft
Die Selbstauskunft aus dem Melderegister hat seine Rechtsgrundlage im Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
Hier können Sie eine Auskunft der über Sie im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. Dies wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
|---|---|---|---|---|
Meldeamt | +49 851 396-225 | - | - | E-Mail senden |
Stadt Passau, Altes Rathaus
Rathausplatz 2
94032 Passau
Telefon+49 (0) 851 396-225
E-Mailbuergerbuero@passau.de
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon+49 (0) 851 396-100
E-Mailbuergerbuero@passau.de
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
- Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung
- §§ 10, 11, 13, 14 und 40 Bundesmeldegesetz
- § 7 Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung-BMeldDigiV
Entstehende Kosten
keine
Notwendige Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
- Der Antrag auf Selbstauskunft muss höchstpersönlich (persönlich, schriftlich, elektronisch) gestellt werden
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
