Selbstauskunft

Die Selbstauskunft aus dem Melderegister hat seine Rechtsgrundlage im  Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
Hier können Sie eine Auskunft der über Sie im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. Dies wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmerKontaktaufnahme
Meldeamt
+49 851 396-225 - -
Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
  • Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung
  • §§ 10, 11, 13, 14 und 40 Bundesmeldegesetz
  • § 7 Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung-BMeldDigiV
Entstehende Kosten

keine

Notwendige Unterlagen
  • Keine Unterlagen erforderlich
  • Der Antrag auf Selbstauskunft muss höchstpersönlich (persönlich, schriftlich, elektronisch) gestellt werden
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers