Fahrlehrer-/Fahrschulwesen
Fahrlehrerwesen
Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist zuständig
- wenn das Hauptbeschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule ist, die den Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau hat
- wenn der Fahrlehreranwärter seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Passau hat
Fahrlehrererlaubnis
Wer Fahrschüler/innen ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
Alternativ können Sie den Antrag über das Antragsformular oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
Erteilung der Anwärterbefugnis
Die Anwärterbefugnis ist die Berechtigung, während der Fahrlehrerausbildung praktisch auszubilden. Sie darf nur unselbstständig und im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule ausgeübt werden. Sie dient als offizieller Nachweis, dass eine Person unter Anleitung Fahrunterricht geben darf, noch bevor sie die volle Fahrlehrererlaubnis besitzt.
Erteilung Fahrlehrerschein
Ein Fahrlehrerschein ist die offizielle Erlaubnis, den Beruf des Fahrlehrers auszuüben, und wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung erteilt. Nach dem Bestehen der Anwärterprüfung wird dem Fahrlehreranwärter der Fahrlehrerschein ausgehändigt, womit er die unbefristete Erlaubnis zum Unterrichten von Fahrschülern erhält.
Erweiterung Fahrlehrerschein
Die Erweiterung eines Fahrlehrerscheins berechtigt dazu, eine zusätzliche Fahrzeugklasse ausbilden zu dürfen (z. B. Klasse A für Motorräder oder Klasse CE für Lkw) und ist durch eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung möglich.
Seminarerlaubnis
Die Seminarerlaubnis für Fahrlehrer ist eine spezielle Erlaubnis, um bestimmte Kurse wie Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) oder für die Verkehrspädagogik durchzuführen.
Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis ist eine staatliche Erlaubnis, die Fahrlehrern erteilt wird, um Fahrlehreranwärter auszubilden.
Fahrschulwesen
Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist zuständig
- wenn der Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau ist
Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständige/r Fahrlehrer/in ausbilden oder andere Fahrlehrer/innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis
Alternativ können Sie den Antrag über das Antragsformular oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
| Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | Kontaktaufnahme |
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Fahrschulwesen | +49851 396-122, -783 | +49851 396-88381 | Passavia 202 | E-Mail senden |
